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VORLÄUFIGES EU-ABKOMMEN ZUR GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG IM RAHMEN DER KRYPTOWÄHRUNGEN

- Die Europäische Union hat ein Interimsabkommen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei der Bekämpfung der Geldwäsche geschlossen.

- Das Abkommen konzentriert sich insbesondere auf den Sektor der Kryptowährungen und zielt darauf ab, unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Geldwäsche zu beseitigen.

-Die bestehenden Vorschriften sollen ausgeweitet werden, einschließlich der Verpflichtung, Kundenkontrollen bei Kryptowährungsdiensten durchzuführen und verdächtige Aktivitäten zu melden.

-Internationale Kryptounternehmen werden zusätzlichen Kontrollen unterzogen, um die Möglichkeit der Geldwäsche zu verringern.

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